AGB  Kursangebote

Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB für Kursangebote Hebamme Anna Ferner in der Fassung vom 1.4.2024
Hebamme Anna Ferner, Gesundheitszentrum Physiopower Prähausenweg 2, 5020 Salzburg
1. Allgemeines
1.1. Anna Ferner ist freiberufliche Hebamme mit Sitz in Salzburg Stadt und ist sie in dieser Eigenschaft in das Hebammenregister des Österreichischen Hebammengremiums zur Zahl 2692 eingetragen.
1.2. Mit gegenständlichen AGB wird die Rechtsbeziehung zwischen Anna Ferner (im Weiteren als „Hebamme“ bezeichnet) und der Kursteilnehmerin (im Weiteren als „Vertragspartner*in" bezeichnet) im Sinne eines Werkvertrags geregelt.
2. Vertragsabschluss
2.1. Der Vertrag zwischen der Hebamme und der/dem Vertragspartner*in kommt mit der Anmeldung, der schriftlichen Zusage eines Kursplatzes durch die Hebamme und dem Einlangen des Kursbeitrages auf dem Konto der Hebamme und der Annahme durch die Hebamme zustande.
3. Anmeldung, Kursbeitrag, Zahlungsverzug
3.1. Die Anmeldung zu den Kursen hat schriftlich per Mail an die Hebamme (hebanna.ferner@gmail.com) oder Anmeldung über https://ferner.hebamio.at/kursliste zu erfolgen.
3.2. Der volle Kursbeitrag ist auf das Konto der Hebamme IBAN: AT67 1200 0100 4001 5686 zu überweisen.
3.3. Im Falle des Zahlungsverzuges schuldet der/die Vertragspartner*in Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe von derzeit 4 % p.a.
3.4. Die Hebamme ist zudem berechtigt für jede Mahnung Mahnspesen in der Höhe von € 20 in Rechnung zu stellen.
4. Vertragsgegenstand
4.1. Geburtsvorbereitungskurse: Die Hebamme bietet kostenpflichtige Kurse zur Geburtsvorbereitung an. Themen der Geburtsvorbereitungskurse sind beispielsweise: Ablauf der Geburt, Gebärpositionen, Geburtsschmerz, Wochenbett & Stillen
4.2. Die Hebamme verpflichtet sich zur ordnungsgemäßen Abhaltung der angebotenen Kurse. Die Hebamme behält sich vor Kursinhalte, soweit erforderlich, zu ändern.
4.3. Die Hebamme behält sich vor einen Kurs nicht durchzuführen, wenn die verbindlichen Anmeldungen nicht die erforderliche Mindestanzahl an Teilnehmer*innen erreicht. In diesem Fall wird der/die Vertragspartner*in rechtzeitig informiert und die bereits entrichtete Kursgebühr zurückerstattet.
4.4. Erfüllungsort: Erfüllungsort für den jeweiligen Kurs ist der Ort, an dem der Kurs stattfindet. Veranstaltungen finden entweder in Präsenz statt, die Hebamme behält sich auch vor, Kurse online durchzuführen.
4.5. Im Falle der Verhinderung der Hebamme wird die Veranstaltung, wenn möglich, von einem/einer Ersatzvortragenden abgehalten – ich bitte um Verständnis, dass solche kurzfristigen Änderungen aus organisatorischen Gründen nicht vorab an die Teilnehmenden kommuniziert werden können.
5. Voraussetzungen für die Teilnahme
5.1. Die Hebamme hält fest, dass die gesundheitliche Eignung des/der Vertragspartner*in zur Teilnahme am Kurs Voraussetzung der Berechtigung zur Teilnahme am Kurs ist. Der/die Vertragspartner*in sichert der Hebamme mit der Anmeldung zu, dass er/sie zur Teilnahme am Kurs, insbesondere in gesundheitlicher Hinsicht, geeignet ist. Es liegt ausschließlich in der Verantwortung des/der Vertragspartner*in, sich selbst über seine bzw. ihre gesundheitliche Eignung zur Teilnahme am jeweiligen Kurs Kenntnis zu verschaffen. Den/die Vertragspartner*in trifft die alleinige Verantwortung dafür, dass die Teilnahme am Kurs aus gesundheitlichen Gründen möglich und zulässig ist.
5.2. Die Hebamme behält sich vor, einzelne Vertragspartner*innen vom Kurs auszuschließen, insbesondere wenn sich herausstellt, dass eine Erkrankung (z.B. ansteckende Erkrankung) oder Beeinträchtigung vorliegt, die eine Gefährdung der übrigen Kursteilnehmer*innen nach sich ziehen könnte. Für diesen Fall steht dem/der Vertragspartner*in kein Rückersatz der Kurskosten zu.
5.3. Darüber hinaus behält sich die Hebamme auch vor, einzelne Vertragspartner*innen vom Kurs ohne Angabe von Gründen auszuschließen, wobei dem/der Vertragspartner*in für diesen Fall der anteilige Rückersatz der geleisteten Kurskosten zusteht.
6. Stornobedingungen
6.1. Bei Stornierung bis 35 Tage vor Kursbeginn wird der gesamte Betrag rückerstattet. Bei später eingehenden Absagen und Nichtteilnahme ist eine Rückerstattung nicht möglich.
6.2. Diese Stornobedingungen werden mit der Einzahlung der Kursgebühr für den Kurs/Workshop/Vortrag akzeptiert.
6.3. Vorübergehende Gesundheitsbeeinträchtigungen des/der Vertragspartner*in oder der Begleitperson, die eine Teilnahme am Kurs unmöglich machen, unregelmäßige Teilnahme am Kurs, Urlaub oder Nichtbesuch des Kurses entbinden nicht von der Zahlung der gesamten Kursgebühr und begründen auch keinen Anspruch auf eine (anteilige) Rückerstattung der Kursgebühr. Versäumte Einheiten können nicht nachgeholt werden.
7. Gewährleistung und Schadenersatz
7.1. Krieg, Feuer, hoheitliche Maßnahmen, Naturkatastrophen, Pandemien, Verkehrsstörungen, Störung der Energie- und Rohstoffversorgung und sonstige Fälle höherer Gewalt, also außergewöhnliche Ereignisse, welche die Hebamme nicht zu vertreten hat, befreien die Hebamme für die Dauer ihres Bestehens und ihrer Auswirkungen von ihrer Verpflichtung zur Vertragserfüllung. In diesen Fällen finden die vereinbarten Termine und Kurse nicht statt und bereits entrichtete Beträge werden rückerstattet.
7.2. Jegliche Haftung der Hebamme gegenüber dem/der Vertraspartner*in oder allfälligen sonstigen Begleitpersonen, insbesondere für Sachschäden oder Diebstähle (z.B. Garderobe) wird ausgeschlossen.
8. Verwendung personenbezogener Daten, Datenschutz
Ich verweisen hier auf meine Datenschutz-Richtlinie: http://www.unsere-hebamme.at/kontakt/datenschutz/
9. Gerichtstand und Rechtswahl
Für alle aus einem Vertrag entstehenden Streitigkeiten, einschließlich einer solchen über sein Bestehen oder Nichtbestehen, wird die ausschließliche Zuständigkeit des Bezirksgericht Salzburg Stadt vereinbart.
Für Verträge zwischen der Hebamme  und dem/der Vertragspartner*in kommt ausschließlich österreichisches Recht zur Anwendung.
10. Weitere Bestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit aller anderen Bestimmungen. Die Vertragsparteien werden die rechtsunwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Bestimmung ersetzen, die dem Inhalt und Zweck der rechtsunwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahekommt.

 
 
 
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